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   RG, 25.10.1916 - Rep. I. 116/16   

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https://dejure.org/1916,132
RG, 25.10.1916 - Rep. I. 116/16 (https://dejure.org/1916,132)
RG, Entscheidung vom 25.10.1916 - Rep. I. 116/16 (https://dejure.org/1916,132)
RG, Entscheidung vom 25. Oktober 1916 - Rep. I. 116/16 (https://dejure.org/1916,132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Gilt der einer armen Partei bestellte Pflichtanwalt schon mit der Bekanntgabe des Zuordnungsbeschlusses an den Gegner als legitimierter Zustellungsempfänger im Sinne des § 176 ZPO.? 2. Ist eine Zustellung an die arme Partei selbst, welche dem ihr beigeordneten, später ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Armenrecht; Zustellungsempfänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 89, 42
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Saarlouis, 28.06.2016 - 3 K 115/16

    Asylrecht: Abschiebung eines ägyptischen Staatsangehörigen; Abschiebungsverbot

    Mit Beschluss vom 04.03.2016 - 3 L 116/16 - hat die Kammer den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage zurückgewiesen.

    Die weiteren Einzelheiten des Sachverhalts ergeben sich aus der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakte betreffend das Eilverfahren - 3 L 116/16 - sowie aus den beigezogenen Verwaltungsunterlagen der Beklagten und der Zentralen Ausländerbehörde.

  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 239/73

    Urteilszustellung - Rechtszugabschluss - Prozessbevollmächtigter - Erlöschen der

    Wenn § 87 Abs. 1 ZPO in Anwaltsprozessen für die rechtliche Wirksamkeit des Widerrufs der Vollmacht dem Gegner (und dem Gericht: BGHZ 43, 135, 137) gegenüber die Anzeige der Bestellung eines anderen (zugelassenen) Anwalts fordert, so beruht das auf dem Gedanken, daß für den Fortgang des Prozesses und insbesondere für den Prozeßgegner keine Schwierigkeiten entstehen sollen (RGZ 89, 42, 43).
  • BGH, 10.05.1966 - VI ZR 251/64

    Schadensersatzpflicht aufgrund von Verknöcherungen durch Elektroschockbehandlung

    Bis dahin war er nicht nur zur Entgegennahme von Zustellungen für die Klägerin bevollmächtigt, wie die Revision (unter Berufung auf Wieczorek ZPO § 87 Anm. B I) meint, sondern er konnte auf Grund der fortwirkenden Vollmacht auch weiterhin Prozeßhandlungen für die Klägerin vornehmen (RGZ 89, 42, 43; BGHZ 31, 32, 36 [BGH 07.09.1959 - IV ZR 68/59] m. Anm. von Johannsen in LM Nr. 3 zu § 87 ZPO; Stein-Jonas-Schönke ZPO 18. Aufl. § 87 Anm. II 1; Baumbach ZPO 28. Aufl. § 87 Anm. 2; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 8. Aufl. § 50 S. 228).
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